{"id":416,"date":"2023-11-09T09:48:00","date_gmt":"2023-11-09T08:48:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/?page_id=416"},"modified":"2024-03-13T11:05:38","modified_gmt":"2024-03-13T10:05:38","slug":"satzung-3","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/?page_id=416","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center\">&nbsp;<strong>Satzung des F\u00f6rdervereins Saufen f\u00fcr die Bib e.V.&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Saufen f\u00fcr die Bib e.V.\u201c&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Er hat seinen Sitz in Trier und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere durch: <\/p>\n\n\n\n<p>1.1. ideelle und lobbyistische Unterst\u00fctzung des Bestands an juristischer Literatur der Universit\u00e4tsbibliothek Trier,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.2. Einwerbung finanzieller Mittel (Sponsoring) f\u00fcr die Beschaffung juristischer Medien und Bereitstellung von Sachmitteln f\u00fcr die Universit\u00e4tsbibliothek Trier.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Finanzmitteln und Sachmitteln, die der Universit\u00e4tsbibliothek Trier f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke und zur Ausbildung von Studenten zur Verf\u00fcgung gestellt werden durch Beitr\u00e4ge, Spenden sowie durch die Organisation der Benefizveranstaltung \u201eSaufen f\u00fcr die Bib\u201c, die der Werbung und Erwirtschaftung finanzieller Mittel f\u00fcr den gef\u00f6rderten Zweck dient.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00fcr ihre Mitgliedschaft keinerlei Entsch\u00e4digung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Verein darf sich an juristischen Personen sowie an Vereinigungen ohne&nbsp;Rechtsf\u00e4higkeit nicht beteiligen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verein besteht aus aktiven und F\u00f6rdermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; F\u00f6rdermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins bet\u00e4tigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise f\u00f6rdern und unterst\u00fctzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierf\u00fcr ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und k\u00f6nnen insbesondere an s\u00e4mtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck \u2013 auch in der \u00d6ffentlichkeit &#8211; in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Weise zu unterst\u00fctzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft muss gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschlie\u00dfend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgr\u00fcnde dem\/der Antragsteller\/in mitzuteilen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf F\u00f6rdermitgliedschaft) m\u00fcssen sp\u00e4testens drei Monate vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche K\u00fcndigung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen gr\u00f6blich verst\u00f6\u00dft oder in anderer Weise die Verwirklichung des Vereinszwecks gef\u00e4hrdet. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft ist f\u00fcr aktive Mitglieder beitragsfrei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr F\u00f6rdermitglieder werden Jahresbeitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Vorstandsbeschluss individuell festgesetzt. Ein j\u00e4hrlicher Wiederholungsbeschluss ist nicht erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag ist f\u00fcr das laufende Jahr bis zum 31. M\u00e4rz auf das vom Verein benannte Konto zu zahlen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1. die Mitgliederversammlung,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. der Vorstand.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: <\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Entlastung des Vorstands,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Wahl des Vorstands,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 \u00fcber die Satzung, \u00c4nderungen der Satzung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins zu bestimmen,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 die Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, nach M\u00f6glichkeit im ersten Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahres, einberufen. Die Einladung erfolgt vier Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte aktive und g\u00fcltige Mitgliedsadresse\/E-Mail-Adresse. \u00dcber inaktive oder ung\u00fcltige E-Mail-Adressen wird nicht mehr geladen. Diese E-Mail-Adressen werden aus dem Verteiler gel\u00f6scht. Inaktivit\u00e4t oder Ung\u00fcltigkeit liegt vor, wenn eine Bekanntmachung an die jeweilig zuletzt bekannte Mitgliedsadresse\/ E-Mail-Adresse zwei Mal in Folge nicht zugestellt werden konnte\/unzustellbar war.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: <\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Bericht des Vorstands,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Bericht der Kassenpr\u00fcfer,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Entlastung des Vorstands,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Wahl des Vorstands (im Wahljahr),&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern (im Wahljahr),&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich oder per E- Mail einzureichen. Nachtr\u00e4glich eingereichte Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge &#8211; auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge &#8211; m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt (Dringlichkeitsantr\u00e4ge).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1\/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern&nbsp;unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorsitzenden eingesehen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Stimmrecht und Beschlussf\u00e4higkeit&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden darf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Hand- aufheben, es sei denn ein Mitglied beantragt schriftliche oder geheime Abstimmung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und Beschl\u00fcsse zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine 2\/3 Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Vorstand&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1.1. ein Pr\u00e4sident,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.2. ein (erster) stellvertretender Pr\u00e4sident,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.3. optional ein zweiter stellvertretender Pr\u00e4sident,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.4. ein Finanzkurator,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: <\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, f\u00fcr die nicht die Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig ist,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. Feststellung des Rechnungsergebnisses,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Vorbereitung der Mitgliederversammlung,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. Aufnahme neuer Mitglieder.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist der Pr\u00e4sident, der\/die stellvertretende\/n Pr\u00e4sident\/en und der Finanzkurator. Der Pr\u00e4sident, der\/die stellvertretende\/n Pr\u00e4sident\/en und der Finanzkurator sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der (erste) stellvertretende Pr\u00e4sident darf nur im Falle der Verhinderung des Pr\u00e4sidenten von seiner Alleinvertretungsbefugnis im Innenverh\u00e4ltnis Gebrauch machen, der zweite stellvertretende Pr\u00e4sident darf nur im Falle der Verhinderung des ersten stellvertretenden Pr\u00e4sidenten von seiner Alleinvertretungsbefugnis im Innenverh\u00e4ltnis Gebrauch machen und der Finanzkurator darf nur im Falle der Verhinderung des Pr\u00e4sidenten und des\/der stellvertretenden Pr\u00e4sidenten von seiner Alleinvertretungsbefugnis im Innenverh\u00e4ltnis Gebrauch machen. Der Pr\u00e4sident ist berechtigt, die anderen Vorstandsmitglieder von der Beschr\u00e4nkung der Vertretungsmacht im Innenverh\u00e4ltnis zu befreien.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Vorstandschaft beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7. Tritt ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit zur\u00fcck, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Kassenpr\u00fcfer&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zu w\u00e4hlen. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Ausgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Finanzierung und Verwaltung&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die finanziellen Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch <\/p>\n\n\n\n<p>1.2. freiwillige Zuwendungen und Spenden,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.3. Einnahmen aus der Benefiz-Veranstaltung \u201eSaufen f\u00fcr die Bib\u201c.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. \u00dcber die Einnahmen und Ausgaben ist vom Finanzkurator ordnungsgem\u00e4\u00df Buch zu f\u00fchren und Rechnung zu legen. Die Kassen- und Buchf\u00fchrung ist von j\u00e4hrlich mindestens zwei Kassenpr\u00fcfern vorzunehmen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und Erl\u00f6se aus Veranstaltungen aufkommenden Gelder d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Insbesondere darf keine Person durch Verwaltungsaufwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch Verg\u00fctung der Vorstandst\u00e4tigkeit beg\u00fcnstigt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein kann nur aufgel\u00f6st werden, wenn sich in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung, in der 3\/4 der Vereinsmitglieder anwesend sein m\u00fcssen, mindestens 2\/3 der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Aufl\u00f6sung entscheiden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das vorhandene Vereinsverm\u00f6gen der Universit\u00e4t Trier zu. Diese hat das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zu dem bisherigen Vereinszweck zu verwenden, indem es in den juristischen Buchbestand der Universit\u00e4tsbibliothek Trier zu investieren ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie\u00dfend beschlie\u00dft.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung am 22.08.2023 in Trier beschlossen.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;Satzung des F\u00f6rdervereins Saufen f\u00fcr die Bib e.V.&nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz&nbsp; 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Saufen f\u00fcr die Bib e.V.\u201c&nbsp; 2. Er hat seinen Sitz in Trier und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen.&nbsp; 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.&nbsp; \u00a7 2 Vereinszweck&nbsp; 1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich <a class=\"read-more\" href=\"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/?page_id=416\">[&hellip;]<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/416"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=416"}],"version-history":[{"count":12,"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/416\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":491,"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/416\/revisions\/491"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.saufen-fuer-die-bib.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=416"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}